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Digitale Missbrauchsvorbeugung ist derzeit ein Riesenthema. Nie war Vorbeugung und vorausschauende Produktprogrammierung so wichtig wie heute. Moderne digitale Technologien sind zur vorbeugenden Programmierung von so gut wie allen Produkten geeignet, und deshalb gibt es auch immer mehr Produkte mit digitalem „Anhang.“

Eigentlich sollte digitale Missbrauchsvorbeugung nur eine Methode sein, die die Beibehaltung des Rechts im Auge hat, und sonst nichts. Das hieße: Regierungen oder private Anbieter programmieren digitale Geräte (z.B. Smartphones) oder Applikationen (z.B. Internetbrowser) so, dass sie nicht gegen die vom jeweiligen Interessenten aufgestellten Regeln verstoßen.

 

Ein Kinderspiel?

 

Industrieprodukte können (ja, sollten und müssten sogar!) wie „kindersichere Spielsachen“ so konzipiert werden, dass sowohl eine Schädigung des Benutzers als auch Dritter ausgeschlossen ist. Knautschzonen von Automobilen werden ja schon seit längerem so gebaut, dass sie sich, 1., bei einer Kollision nach Plan auffalten. Auf diese Weise werden lebensbedrohliche Verletzungen wenn nicht verhindert, so doch gemildert (natürlich kommt es auch auf das Produkt von Geschwindigkeit und Masse des Fahrzeugs an. Hier greift regelmäßig Einsteins berühmtes „E = mc²“).

Für massenhaft verbreitete digitale Techniken wie Smartphones stellt sich aber, über das Problem der rein körperlichen Unversehrtheit hinaus, auch die ethisch-moralische Frage. Es geht um die Zugänglichkeit zu gefährlichen Inhalten, vor allem Porno- und Gewaltformate. Denn es steht außer Frage, dass Kinder und Jugendliche geschützt werden müssen. Das Apple-iPhone wurde aus diesem Grund gleich so programmiert, dass die Zentrale missbrauchsgeneigte Applikationen von den Endgeräten von sich aus löschen kann.

Die Gesetzgeber der westlich-demokratisch-rechtsstaatlichen Hemisphäre machen massiv Druck auf die Hersteller, es Apple gleichzutun und ihre Produkte von vornherein so zu programmieren, dass Gesetzesbrüche so weit wie möglich ausgeschlossen werden können.  

Wie bereits angedeutet, obliegen den Herstellern und Programmierern digitaler Devices ganz besondere ethisch-kulturelle und psychologisch-soziale Verantwortungen, die eine gesetzlich verankerte, vorbeugende Selbstverpflichtung der Anbieter nahelegen.

 

Dabei sind solche Selbstverpflichtungen an sich nichts Neues.

YouTube z.B. benutzt ein Programm, das auf die jeweiligen landesspezifischen Copyrights zugeschnitten ist. Das Programm macht es den Usern schwer, Copyrights zu umgehen, indem es automatisch Videos löscht, deren Inhalte auch nur im Entferntesten irgendwelche Copyrights verletzen.

Ein anderes Beispiel sind die Softwares öffentlicher Hotspots, die automatisch die Öffnung illegalen Materials unterbinden.   

Es sind aber noch massenhaft weitere Anwendungen vorstellbar und überaus sinnvoll. So wäre es, wie in den USA diskutiert, ohne weiteres möglich, Handwaffen für unrechtmäßige Benutzer unbrauchbar zu machen, indem vor Gebrauch zuerst die Fingerabdrücke gecheckt werden. Oder Diebstahlsicherungen für Autos: Schon heute gibt es Karossen, die ohne Iriskennung keinen Zentimeter weit rollen mögen.

 

Die erwähnten Beispiele zeigen, dass digitale Vorbeugung nicht nur in seinem „natürlichen Biotop“, dem Cyberspace, möglich und sinnvoll ist, sondern auch im richtigen Leben, mitten in der analogen Welt.

Der Cyberspace ermöglicht allerdings Verhaltensweisen und Geschäftsmodelle, auf die Staaten, Regierungen und andere Interessengruppen nur beschränkt zugreifen können. Damit werden, einerseits, individuelle Freiheitsrechte gesichert, die wie sonst nichts die Würde des Menschen bewahren.

Diese Freiheit und Verschonung vor staatlichem Zugriff schließt, gerade wenn man ethisch-moralisch argumentiert, ausdrücklich sogar vermeintlich illegale Inhalte ein, die z.B. von Wikileaks an die Weltöffentlichkeit lanciert werden. Warum ‚vermeintlich‘? Weil es kein höheres Gut gibt als die Freiheit. Freiheit musste immer erkämpft werden. Wikileaks gehört, so kann man wohl sagen, zur langen Historie des menschlichen Freiheitskampfs wie Mahatma Gandhi oder die Jungfrau von Orléans.

 

Technischer Fortschritt erfordert eine kompetente und vorausschauende Anpassung des Rechts

 

Wie gezeigt, ist es ohne besonderen Aufwand möglich, rechtswidriges Verhalten zu erschweren bzw. auszuschließen, indem bestimmte Funktionen eines digitalen Endgeräts durch die Soft- oder Hardware störende Programme lahmgelegt werden. Dabei können sich aber komplexe rechtliche Probleme aufwerfen, vor allem dann, wenn der Störer selbst missbräuchlich vorgeht.

Gesetzgeber rund um den Globus geraten dadurch in die Zwickmühle: Einerseits ist man qua Verfassung dazu verpflichtet, individuelle Freiheitsrechte zu beschützen. Andererseits muss der Missbrauch eben dieser Freiheit verhindert, Kriminalität nach Möglichkeit schon im Vorfeld bekämpft werden.

 

Die Evolution der digitalen Technologien ging nolens volens mit einer fundamentalen Verschiebung der Kriminalitätsbekämpfung weg von eher reaktiven Konzepten hin zu präventiven, proaktiven Strategien einher. Gerade angesichts des zunehmenden globalen Terrorismus vornehmlich islamischer Gruppen und Einzeltäter stellen solche Strategien eine schlichte Notwendigkeit dar.  

Allerdings stellt sich die Frage, wie der Dynamik der technischen Entwicklungen in Zukunft legislativ entsprochen werden kann.

Auf jeden Fall müssen wir der Tatsache ins Auge sehen, dass diese Zukunft äußerst problematisch werden könnte. Obwohl digitalisierte Kriminalitätsvorbeugung von  den meisten begrüßt wird, bereitet just diese Begeisterung gewisse Sorgen. Ein Punkt wird nämlich gerne verdrängt: Die nach wie vor enorme Fehleranfälligkeit digitaler Programme sowie die Gefahr, wiederum, ihres Missbrauchs auch durch Angehörige staatlicher Institutionen. Was wir derzeit beim vom scheidenden Bundesjustizminister Maas verantworteten „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ beobachten müssen: Völlig legale Aktionen wie vom Grundgesetz abgedeckte Meinungsäußerungen bei Facebook und in anderen Foren werden von den Programmen fälschlich als illegal identifiziert und entsprechend zensiert. Der Zensierte wird kriminalisiert und stigmatisiert.

Diese Fehlkonstruktion wird unvermeidlich zu weiteren bizarren Konstellationen führen, vor allem, weil die User, die ja allesamt Menschen und keine Maschinen sind, sich nun vor künstlicher Intelligenz rechtfertigen und von dieser beurteilen lassen müssen. Zurück bleibt ein extrem ungutes Gefühl. Ist nun der Mensch daran schuld oder die Technik?

 

Herausforderungen für die Zukunft

 

Natürlich müssen Lücken auch im Bewusstsein der Menschen geschlossen werden. Viel wichtiger aber wäre es, dynamische, lernende Programme zu entwickeln, die nicht permanent stupide Fehler wiederholen. Die Wiederholung von offensichtlich Blödem führt nur zu einer Verfestigung des – berechtigten – Misstrauens.

Damit ist niemandem gedient.

Wenn hochsensible menschliche Geheimnisse von im Vergleich hierzu stumpfen technischen Gerätschaften und digitalen Programmen ausgespäht und überwacht werden, kann angesichts der geltenden Rechtslage nicht ausgeschlossen werden, dass das System aufgrund von Massenklagen eher früher als später in sich zusammenbricht. Deshalb das Recht einzuengen, ist aber kontraproduktiv.

Zusätzlich dürfte es zu einer Erstarrung der Rechtsprechung in digitalen, also technischen Formvorgaben kommen. Es wird ständig über die von den Initiatoren verteidigten Regularien gestritten werden, die zwangsläufig eine gegen die Grundsätze der Rechtspflege verstoßende Starrheit aufweisen.

 

Gesetze, die zwar Missbrauch verhindern wollen, aber so unausgereift sind, dass sie die Freiheit von Menschen torpedieren, sind selbst Missbrauch.

Dabei ist der Schutz der Freiheit, ganz besonders der Meinungsfreiheit, allem anderen übergeordnet.  

Staatliche Einmischung ist Gift für die Gesellschaft, fördert nur Schnüffelei und Denunziantentum. Und das wollen wir nicht. Niemals!!!

 

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